Gesetzlich Versicherte


Gesetzlich versicherten Patienten entstehen keine Kosten. Als kassenzugelassene Psychotherapeutinnen rechnen wir die Kosten der Therapie bei krankheitswertiger Symptomatik direkt mit den Krankenkassen über den EBM ab.

Bitte bringen Sie zum ersten Termin im Quartal unbedingt ihre elektronische Gesundheitskarte mit!

Eine Überweisung wird nur dann benötigt, wenn Sie am Hausarztprogramm ihrer Krankenkasse teilnehmen.

 

 

 

Privat Versicherte


Die Rechnung für die Behandlung privat versicherter Kinder und Jugendlichen wird monatlich ausgestellt.

Hierbei erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Bitte informieren Sie sich bei ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang diese die Kosten für eine ambulante Verhaltenstherapie übernimmt.

 


Selbstzahlerinnen u. Selbstzahler


Die Kosten der Psychotherapie können natürlich auch selbst getragen werden, z.B. um eine Weitergabe der Diagnosen an ihre Krankenkasse u.ä. zu umgehen.

Hierbei erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Beihilfeberechtigte


Für beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten wird ein Antrag benötigt, welchen Sie in der Folge bei der Beihilfestelle einreichen können.

Die Kosten der Psychotherapie werden bei einer positiven Begutachtung gemeinsam von der Beihilfe und ihrer privaten Krankenkasse übernommen.

 

 



Ausfallhonorar- Bitte um Beachtung

Unsere Praxis arbeitet nach dem Prinzip einer Bestellpraxis. Vereinbarte Termine werden exklusiv für Sie freigehalten und können bei kurzfristigen Absagen meist nicht neu vergeben werden.

Bei nicht wahrgenommenen oder zu spät abgesagten Terminen wird daher ein Ausfallhonorar berechnet. Dieses wird von der Krankenkasse nicht erstattet und ist von Ihnen selbst zu tragen.