Als Psychotherapeutinnen unterliegen wir selbstverständlich der gesetzlichen Schweigepflicht. Alles, was in der Therapie besprochen wird, behandeln wir vertraulich- auch gegenüber Familienangehörigen. Ausnahmen bestehen nur in gesetzlich geregelten Situationen, etwa bei akuter Selbst- und Fremdgefährdung.
Auch bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist uns ein achtsamer Umgang wichtig: Eltern haben ein berechtigtes Interesse am Therapieverlauf ihres Kindes, gleichzeitig brauchen Kinder und Jugendliche einen geschützten Raum für ihre persönlichen Themen.
Den Einbezug von Eltern oder anderen Bezugspersonen besprechen wir daher- besonders bei älteren Kindern und Jugendlichen- stets transparent mit unseren Patientinnen und Patienten.